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Mitglied in einer starken Gemeinschaft

Die Mitglieder

Für alle Mitglieder in der Energiegemeinschaft Region Düsseldorf e.V. ist die Regionalität ein wesentlicher Aspekt in der täglichen Arbeit. Kurze und schnelle Wege garantieren allen Beteiligten den Informationsfluss und damit einen einheitlichen Wissensstand, der z. B. ergänzt wird durch spezielle Veranstaltungen und Seminare, die exclusiv nur unseren Mitgliedern vorbehalten sind.

Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es das Bestreben der Energiegemeinschaft, den weiteren Ausbau von Kooperationen innerhalb und außerhalb der Gewerke zu unterstützen und zu fördern.

Durch die enge Zusammenarbeit profitieren die Mitglieder und die Auftraggeber gleichermaßen, wie zum Beispiel durch die Koordination der Terminfolge der am Auftrag beteiligten Gewerke.

Die Einhaltung von Compliance Regeln ist für alle Mitglieder selbstverständlich und wird von uns als Energiegemeinschaft immer wieder hervorgehoben.                                

VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE
IM HANDWERK

VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE
IM HANDWERK

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MITGLIEDER SACHVERSTÄNDIGE

DIE SACHVERSTÄNDIGEN

Vereidigte Sachverständige im Handwerk, haben eine langjährige Erfahrung und einen hohen Ausbildungsgrad
in ihrem jeweiligen Gewerk.
In Ihrer Aufgabe tragen eine hohe Verantwortung und sind per Eid, der absoluten
Neutralität verpflichtet.

Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, wird in den meisten Fällen ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger  durch das Gericht beauftragt, ein unparteiisches Gutachten zu erstellen. Die Richter an den Gerichten in Deutschland verfügen nicht über den jeweiligen technischen Sachverstand und fällen deshalb auf der Grundlage eines Gutachtens das gerechte Urteil. Sachverständige werden durch die Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich
bestellt werden kann nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachgewiesen hat. Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und vor allem unparteiisch zu erfüllen. Außerdem hat der Sachverständige eine absolute Schweigepflicht und muss sich ständig weiterbilden. Der Nachweis der Weiterbildung ist bei Bedarf dem jeweiligen Gericht zur Verfügung zu stellen.